Vor einiger Zeit habe ich mal über die Bienenstockluft-therapie geschrieben. Es ist eines der Mittel der Apitherapie um bei asthmatischen Beschwerden zu helfen. Es ist eines der weniger bekannten Bienenprodukte die wir als Imker anbieten können.
Verbot der Stockluft-Therapie für Thüringer Heilpraktikerin
Das Gesundheitsamt in Jena hat jetzt einer Heilpraktikerin die Bienenstockluft-Therapie verboten. Bei
Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld. Die Behörde begründet dies mit „Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit“ für den Patienten.
Der Mitteldeutsche Heilpraktiker-Kongress wird am Wochenende in Dresden darüber diskutieren. Es werden Rechtsmittel erwogen um sich dagegen zu wehren. Denn der Präzedenzfall könnte zu weiteren Verboten in Deutschland führen.
Problem mit der Bienenstockluft-Therapie
Die Stockluft des Bienenstocks zu Therapeutischen Zwecken zu nutzen, ist nicht so neu. Allerdings gibt es keine groß angelegten medizinischen Studien zur Wirksamkeit der Methode. Was nicht so verwunderlich ist, denn kein Pharmakonzern würde das finanzieren, die Methode lässt sich am Ende nämlich nicht schützen. Die Wirksamkeitserfahrungen beruhen bisher vor allem von Praktischen Erfahrungen der Heilpraktiker.
Trotzdem ist damit nicht absolut abgesichert dass die Stockluft-Therapie wirklich hilft. Die wirksamen Bestandteile der Bienenstockluft sind Flavonoide und Propolis, was eine Antibiotische Wirkung hat. Es enthält jedoch auch Pollen und damit gefährliche Allergene. Durch das tiefe Einatmen dieser Allergene kann ein allergischer Schock oder zumindest eine gefährliche allergische Reaktion ausgelöst werden. Ggf. könnten auch spuren von Bienengift eine Rolle spielen, insbesondere sollte der Patient einen Bienenstich bekommen.
Problem mit dem Verbot der Gesundheitsbehörde zur Bienenstockluft-
therapie
Es ist ja gut das uns die Gesundheitsbehörde schützen möchte. Allerdings ist es so, dass die Gefahren ebensowenig mit der Literaturbeispielen oder Einzelfallbeschreibungen belegt. In der Begründung steht auch: eine Durchführung der Inhalationsbehandlung durch einen Nichtarzt im Ergebnis für nicht verantwortbar
Warum sollte die Behandlung mit einem Arzt der genauso wie ein Heilpraktiker ein Mensch ist, hier weniger Gesundheitsgefährdend für den Patienten sein. Der Verband der Heilpraktiker sieht hier vor allem einen großen Eingriff in das Berufsausübungsrecht der Heilpraktiker. Die Methode werde also scheinbar nur unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr untersagt.
Gegenmaßnahmen der Heilpraktikerin gegen die Risiken
Um den Risiken zu begegnen führt die Heilpraktikerin Janett Conrad vor der Behandlung eine Anamnese durch. Des Weiteren macht sie mit dem Patienten einen Allergietest und hält für den Fall der Fälle das Notfallset bereit.
Quelle: www.heilpraxisnet.de
schauen wir mal wie es da weitergeht…viel Erfolg wünscht Imkerpate